Mittlerweile gewinnen fast immer die Passagiere die Gerichtssverfahren gem. der EU-weit geltenden 'Fluggastrechte-Verordnung' - oder wie es im Amtsdeutsch heißt, der 'VO (EG) 261/2004'. Und dann hat man ein Urteil in der Hand und die Airline zahlt... - bis auf einen ganz krassen Fall:
'Zum Jahreswechsel wollte der 58jährige Carl-Heinz Strudthoff Sylvester auf La Palma verbringen. Doch der Abflug mit spanischen 'Iberia' verspätete sich um mehr als fünf Stunden. Schließlich landete der 58jährige Berliner mit fast sieben Stunden Verspätung auf der Kanareninsel. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH ist dies als 'große Verspätung' zu werten und mit einer Annullierung gleichzusetzen, was zur Folge hat, daß ihm und seiner Begleitung jeweils EUR 400,- Ausgleichsleitung zustanden.
Auf Forderungsschreiben des Berliners an die Fluggesellschaft reagierte diese nicht, so daß Carl-Heinz Strudthoff im März 2011 einen Anwalt einschaltete. Es kam zum Prozeß vor dem Amtsgericht Berlin-Wedding.
'Hier konnte Iberia keine Entschuldigung für die Flugverspätung vortragen, wie etwas Wetterbedingungen, die einen Abflug für mehrere Stunden objektiv unmöglich machten. Zum zweiten Gerichtstermin erschien noch nicht einmal ein Vertreter von Iberia. So fällte das Gericht im Februar 2012 ein so genannten 'Versäumnisurteil, in welchem es dem Reisenden und seiner Belgeitung insgesamt EUR 800,- zusprach (Az.: 16 C 217/11).
Besser kann die Ausgangsposition für einen Fluggast eigentlich nicht
sein!
Aber die Iberia zahlte trotzdem nicht. Selbst eine Drohung mit dem
Gerichtsvollzieher blieb erfolglos. Erst nachdem die von Strudthoff beauftragte Anwaltskanzlei beim
Amtsgericht Frankfurt am Main beantragt hatte, dass ein
Gerichtsvollzieher die Summe eintreibt, überwies Iberia Ende Juli 2012
das Geld.' Quelle: Stiftung Warentest
Aber auch bei Condor mußte schon einmal der Gerichtsvollzieher erscheinen, sie aus einem 'Siegel-online'-Artikel v. 05.04.2016 hervorgeht: 'Ein Kunde der Firma Condor wartete jahrelang auf Entschädigung
für einen verspäteten Flug. Erst als ein Gerichtsvollzieher versuchte,
eine Maschine des Unternehmens zu pfänden, ging alles ganz schnell. ...
Mit dem Flugzeug, das einen zweistelligen Millionenbetrag wert ist,
sollten theoretisch 600 Euro eingetrieben werden, die die Airline trotz
eines gültigen Vollstreckungstitels nicht an einen Kunden gezahlt hatte.
Als die Airline nicht zahlte, schaltete der wütende Kunde schließlich
das Fluggastrechteportal Flightright ein, eine Firma, die gegen
Provision im Auftrag von Kunden ausstehende Entschädigungen von Airlines
erstreitet. Als Condor nach einem jahrelangen Mahnverfahren noch immer
nicht zahlte, kam schließlich der Gerichtsvollzieher zum Flughafen
Salzburg.
Erst da reagierte die Airline. "Der Kunde hatte ohne Zweifel diesen
Anspruch", sagte ein Condor-Sprecher der "Welt". "Als wir davon erfahren
haben, haben wir sofort gezahlt. Wir entschuldigen uns, das ist nicht
gut gelaufen."'
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