Sonntag, 1. September 2013

Unterschiedliche Interessenlagen

Durch die VO (EG) 261/2004, die sogen. 'Fluggastrechteverordnung', sollen die Flugreisenden vor den Folgen kurzfristiger Umbuchungen (14 Tage vor Abflug), Nichtbeförderungen bei Überbuchungen, Annulierungen und 'großen Verspätungen' geschützt werden. Werden die durch die Verordnung gezogenen entfernungs- und zeitabhängigen gesetzten Grenzen nicht eingehalten, stehen den Flugreisenden neben den Unterstützungs- und Betreuungsleistugen (Hotel, Essen, Benutzung von Telekommunkationsmitteln) auch Ausgleichsleistungen (EUR 250,-, 400,- oder 600,-) als pauschaler Schadenersatz zu, ohne daß der Kunde seinen konkreten Schaden angeben oder beziffern muß.

Die Fluggesellschaften haben natürlich Interesse, diese Leistungen nicht erbringen zu müssen und setzen alles daran, auf unterscheidlichste Arten und Weisen ihre Kunden davon zu überzeugen, daß ihnen diese Rechte im konkreten Einzelfall nicht zustehen würden. Doch dazu in späteren Blogbeiträgen mehr.

Bei einem annulierten Flug innerhalb Europas und entsprechender Verspätung über eine Strecke von 800 km und angenommenen 50 Passagieren würde sich die Summe aller Ausgleichszahlungen (je Fluggast: EUR 250,-) auf EUR 12.500,- belaufen. Bei einem interkontinentalen Langstreckenflug mit einer Strecke über 6.000 km und einer angenommen Passagierzahl von 250 würde sich die Summe aller Ausgleichsleistungen (je Fluggast: EUR 600,-) auf EUR 150.000,- belaufen. Das geht schon ans Eingemachte.

'Experten schätzen: 1,3 Millionen Passagiere haben jährlich einen Anspruch auf Entschädigung. Rund 650 Millionen € würde das deutsche Airlines kosten. Viel Geld, das zu Lasten der Gewinne gehen würde.' Quelle: www.daserste.de 

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