Viele Fluggesellschaften verweigern den Passagieren die ihnen zustehenden Ausgleichszahlungen. Die ARD-Fernsehsendung 'PLUSMINUS' zeigte etwas Kurioses am Beispiel 'Condor'.
So fing es an:
'Ehepaar Steinmann will im Frühjahr nach Griechenland fliegen. Um
12:55 Uhr soll der Flug starten. Doch erst gegen 16.00 Uhr dürfen alle
Passagiere einsteigen, der Flieger rollt zur Startbahn. Plötzlich riecht
es nach Kerosin, Feuerwehr und Rettungswagen erscheinen auf dem
Flugfeld, dann verkündet der Kapitän einen Triebwerksschaden, berichten
die Steinmanns. Der Flug wird abgebrochen und auf den nächsten Tag verschoben - 30 Stunden Verspätung.' Quelle: daserste
Und dann:
'Steinmanns sind empört. Denn die Rechtslage ist klar und eindeutig.
Inzwischen gibt es einige Urteile des Europäischen Gerichtshofs, die
klar machen: Die Passagiere haben sehr weitgehende Rechte.
Flugrechtsexperte Ronald Schmid hat vor dem EuGH ein entscheidendes
Urteil erstritten. Er weiß, dass fast alle Airlines Ansprüche zuerst
ablehnen. Systematisch werde versucht, die Passagiere zu entmutigen,
ihre Rechte durchzusetzen.
Wer doch sein Recht will, landet vor Gericht. Zum Beispiel beim
Amtsgericht Rüsselsheim. Condor hat dort seinen Sitz. Seit das
Fluggastrechte-Gesetz gilt, wird das kleine Amtsgericht praktisch
überrollt mit Klagen. Die Zivilrichter machen kaum noch etwas anderes!
Akten von 2.800 Verspätungsfällen jährlich stapeln sich hier. Das sind
zehnmal so viele wie noch vor drei Jahren. Statt 2,5 hat das Gericht
inzwischen sechs Richterstellen.
'Geschätzt 40.000 Urteile werden in Deutschland jährlich zum Thema
Flugverspätung gesprochen. Da die Rechtslage klar ist, gewinnen fast
immer die Passagiere!' Quelle: daserste. 'Beim Amtsgericht Rüsselsheim liegen allein gegen Condor 2400 Klagen vor.
Richter sind genervt ob der Klagen-Plage, die die systematischen
Flugverspätungen des Ferienfliegers nach sich ziehen. „Im Normalfall
verlieren wir solche Verfahren nicht“, so Rechtsanwalt Hopperdietzel.' Quelle: Wirtschaftswoche
Doch dann kommt es ganz absurd:
Für den Heraklion-Flug der Steinmanns gibt es inzwischen mehr als zehn
Gerichtsurteile. Alle zugunsten der Passagiere. Die Steinmanns wenden
sich wieder an Condor, doch ohne Erfolg.
Doch Condor hält das für ganz normal. In einer Stellungnahme an PLUSMINUS erklärt das Unternehmen: "Jeder Fall wird einzeln geprüft. Im Zweifelsfall wird eine gütliche Einigung mit dem Passagier angestrebt."
Zehn Urteile reichen offenbar noch nicht für eine gütliche Einigung.
Condor zwingt die Steinmanns, tatsächlich ihre Entschädigung als elfte
Partei nochmal vor Gericht einzuklagen - für ein und denselben Flug.' Quelle: daserste
Fazit:
'Der Reiserechtler Prof. Ronald Schmid hält solche unnötigen Prozesse für inakzeptabel.
Die Strategie der Airlines scheint erfolgreich: Höchstens jeder fünfte
bekommt sein Geld. Denn nur die wenigsten bleiben hartnäckig und boxen
ihr Recht durch. Auch die Steinmanns hatten sich erst nicht getraut, zum
Anwalt zu gehen. Sie haben keine Rechtsschutzversicherung, und deshalb
fürchteten sie sich vor möglichen Kosten.' Quelle: daserste
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> „Im Normalfall verlieren wir solche Verfahren nicht“, so Rechtsanwalt H.
AntwortenLöschen... was bedeutet: Die Fluggesellschaft zahlt nicht nur die Entschädigung, sondern auch die Gerichtskosten und den Rechtsanwalt des Klägers.
> Die Strategie der Airlines scheint erfolgreich:
Sie scheint nicht, sie ist es :-)
> Höchstens jeder fünfte bekommt sein Geld. Denn nur die
> wenigsten bleiben hartnäckig und boxen ihr Recht durch.
Die wenigsten _trauen_ sich aus (ziemlich unberechtigter) Angst vor den Kosten (die schließlich die Fluggesellschaft zahlt).
> Auch die Steinmanns hatten sich erst nicht getraut, zum Anwalt zu
> gehen. Sie haben keine Rechtsschutzversicherung, und deshalb
> fürchteten sie sich vor möglichen Kosten.'
Eben, eben. Genau deswegen muß man aus Verbrauchersicht immer wieder betonen: Das Klagerisiko bei dieser Sachlage ist minimal (In meinem Fall hat Air Berlin meinen Anspruch abgelehnt, als ich ihn selbst geltend gemacht habe, auf den ersten Brief des Rechtsanwalts haben sie dann gezahlt. Sobald klar ist, daß der Kläger die Sache durchzieht, ist das dann der sinnvollere, weil auch billigere Weg.)
Schönen Dank für den Kommentar vom 'anonymen' Nutzer vom 21. März 2014
AntwortenLöschenDas Gleiche zieht Condor auch mit unserem verspäteten Flug durch. Unsere Freunde, die mit uns reisten, haben zuerst gewonnen. Die Argumentation reichte nicht für Condor und wir mussten auch vor Gericht. Hab absichtlich die vorhandene Versicherung nicht in Anspruch genommen, damit die ... dann noch tiefer in die Tasche greifen müssen.
AntwortenLöschenALLE PASSAGIERE MÜSSEN IHR RECHT GELTEND MACHEN insb. im Falle "Condor"!