Donnerstag, 12. September 2013

Fluggastrechte muß man einklagen, Beispiel: Condor

Viele Fluggesellschaften verweigern den Passagieren die ihnen zustehenden Ausgleichszahlungen. Die ARD-Fernsehsendung 'PLUSMINUS' zeigte etwas Kurioses am Beispiel 'Condor'.

So fing es an:
'Ehepaar Steinmann will im Frühjahr nach Griechenland fliegen. Um 12:55 Uhr soll der Flug starten. Doch erst gegen 16.00 Uhr dürfen alle Passagiere einsteigen, der Flieger rollt zur Startbahn. Plötzlich riecht es nach Kerosin, Feuerwehr und Rettungswagen erscheinen auf dem Flugfeld, dann verkündet der Kapitän einen Triebwerksschaden, berichten die Steinmanns. Der Flug wird abgebrochen und auf den nächsten Tag verschoben - 30 Stunden Verspätung.' Quelle: daserste

Und dann: 
'Steinmanns sind empört. Denn die Rechtslage ist klar und eindeutig. Inzwischen gibt es einige Urteile des Europäischen Gerichtshofs, die klar machen: Die Passagiere haben sehr weitgehende Rechte. Flugrechtsexperte Ronald Schmid hat vor dem EuGH ein entscheidendes Urteil erstritten. Er weiß, dass fast alle Airlines Ansprüche zuerst ablehnen. Systematisch werde versucht, die Passagiere zu entmutigen, ihre Rechte durchzusetzen.

Wer doch sein Recht will, landet vor Gericht. Zum Beispiel beim Amtsgericht Rüsselsheim. Condor hat dort seinen Sitz. Seit das Fluggastrechte-Gesetz gilt, wird das kleine Amtsgericht praktisch überrollt mit Klagen. Die Zivilrichter machen kaum noch etwas anderes! Akten von 2.800 Verspätungsfällen jährlich stapeln sich hier. Das sind zehnmal so viele wie noch vor drei Jahren. Statt 2,5 hat das Gericht inzwischen sechs Richterstellen.

'Geschätzt 40.000 Urteile werden in Deutschland jährlich zum Thema Flugverspätung gesprochen. Da die Rechtslage klar ist, gewinnen fast immer die Passagiere!' Quelle: daserste. 'Beim Amtsgericht Rüsselsheim liegen allein gegen Condor 2400 Klagen vor. Richter sind genervt ob der Klagen-Plage, die die systematischen Flugverspätungen des Ferienfliegers nach sich ziehen. „Im Normalfall verlieren wir solche Verfahren nicht“, so Rechtsanwalt Hopperdietzel.' Quelle: Wirtschaftswoche

Doch dann kommt es ganz absurd:
Für den Heraklion-Flug der Steinmanns gibt es inzwischen mehr als zehn Gerichtsurteile. Alle zugunsten der Passagiere. Die Steinmanns wenden sich wieder an Condor, doch ohne Erfolg.

Doch Condor hält das für ganz normal. In einer Stellungnahme an PLUSMINUS erklärt das Unternehmen: "Jeder Fall wird einzeln geprüft. Im Zweifelsfall wird eine gütliche Einigung mit dem Passagier angestrebt."

Zehn Urteile reichen offenbar noch nicht für eine gütliche Einigung. Condor zwingt die Steinmanns, tatsächlich ihre Entschädigung als elfte Partei nochmal vor Gericht einzuklagen - für ein und denselben Flug.Quelle: daserste

Fazit:
'Der Reiserechtler Prof. Ronald Schmid hält solche unnötigen Prozesse für inakzeptabel.

Die Strategie der Airlines scheint erfolgreich: Höchstens jeder fünfte bekommt sein Geld. Denn nur die wenigsten bleiben hartnäckig und boxen ihr Recht durch. Auch die Steinmanns hatten sich erst nicht getraut, zum Anwalt zu gehen. Sie haben keine Rechtsschutzversicherung, und deshalb fürchteten sie sich vor möglichen Kosten.' Quelle: daserste 

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3 Kommentare:

  1. > „Im Normalfall verlieren wir solche Verfahren nicht“, so Rechtsanwalt H.

    ... was bedeutet: Die Fluggesellschaft zahlt nicht nur die Entschädigung, sondern auch die Gerichtskosten und den Rechtsanwalt des Klägers.

    > Die Strategie der Airlines scheint erfolgreich:

    Sie scheint nicht, sie ist es :-)

    > Höchstens jeder fünfte bekommt sein Geld. Denn nur die
    > wenigsten bleiben hartnäckig und boxen ihr Recht durch.

    Die wenigsten _trauen_ sich aus (ziemlich unberechtigter) Angst vor den Kosten (die schließlich die Fluggesellschaft zahlt).

    > Auch die Steinmanns hatten sich erst nicht getraut, zum Anwalt zu
    > gehen. Sie haben keine Rechtsschutzversicherung, und deshalb
    > fürchteten sie sich vor möglichen Kosten.'

    Eben, eben. Genau deswegen muß man aus Verbrauchersicht immer wieder betonen: Das Klagerisiko bei dieser Sachlage ist minimal (In meinem Fall hat Air Berlin meinen Anspruch abgelehnt, als ich ihn selbst geltend gemacht habe, auf den ersten Brief des Rechtsanwalts haben sie dann gezahlt. Sobald klar ist, daß der Kläger die Sache durchzieht, ist das dann der sinnvollere, weil auch billigere Weg.)

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  2. Schönen Dank für den Kommentar vom 'anonymen' Nutzer vom 21. März 2014

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  3. Das Gleiche zieht Condor auch mit unserem verspäteten Flug durch. Unsere Freunde, die mit uns reisten, haben zuerst gewonnen. Die Argumentation reichte nicht für Condor und wir mussten auch vor Gericht. Hab absichtlich die vorhandene Versicherung nicht in Anspruch genommen, damit die ... dann noch tiefer in die Tasche greifen müssen.

    ALLE PASSAGIERE MÜSSEN IHR RECHT GELTEND MACHEN insb. im Falle "Condor"!

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